Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ferner ist der Auftragnehmer zur Erstattung notwendiger Abschleppkosten Desgleichen ist der Auftraggeber verpflichtet, Schäden und Verluste,"Rock-n-RollerBerlin
"Auftragserteilung"
bezeichnet und auf Wunsch des Auftraggebers der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben.
Überführungsfahrten durchzuführen."Preisangaben
Frage kommenden Positionen der Preis- und Arbeitswertkataloge verweist,
sind entsprechende Angaben für den Auftragnehmer unverbindlich.Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die
in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden
Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
so übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für die Verbindlichkeit im Rahmen einer
Überschreitungstoleranz bis zu 10 % vom Netto-Kalkulationswert.Wird aufgrund des Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt,
so ist der Auftragnehmer verpflichtet,
den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten und seine Zustimmung
zur Fortsetzung des Auftrages einzuholen,
wenn sich herausstellt, dass die Arbeiten nicht im Rahmen der
Überschreitungstoleranz von 10 % ausgeführt werden können.
Der Aufwand für die Erstellung von Kostenvoranschlägen wird in Rechnung gestellt
und bei Auftragserteilung mit der Reparatur-Rechnung verrechnet.
Kostenvoranschlag der jeweils gültige Mehrwertsteuer-Satz angegeben."Fertigstellung"
Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang
gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein,
dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe
der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt,
Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldeter erheblicher Betriebsstörungen,
insbesondere durch Ausbleiben von Fachkräften oder von Zulieferungen,
nicht einhalten kann, besteht aufgrund hierdurch bedingter
Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz,
insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges
oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme
eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet,
den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten,
soweit dies möglich und zumutbar ist.
"Abnahme"
soweit nichts anderes vereinbart ist.
den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung oder
Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung abzuholen und
der Auftragnehmer ihn daraufhin gemahnt hat. Bei Reparaturarbeiten,
die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden.
Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers."Berechnung
Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.
erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag,
wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang
des Ersatzaggregats
oder -teils entspricht und das es keinen Schaden aufweist,
der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers,
schriftlich und spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen."Zahlung"
spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung
– ohne Skonto oder sonstige Nachlässe – zu leisten.
bedarf einer besonderen Vereinbarung.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen,
es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die Gegenforderung ist unbestritten.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen,
soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Auftragnehmer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder
der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
"Erweitertes
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches
Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,
Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden,
soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur,
soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt
und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
"Gewährleistung"
Der Auftragnehmer leistet für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gewähr,
wobei ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei
Fehlen zugesicherter Eigenschaften unberührt bleibt:
stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem in den Ziffern 2 bis 4 beschriebenen Umfang nur zu,
wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
angezeigt und genau bezeichnet werden; bei persönlichen Anzeigen händigt der
Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar ist,
kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen."Haftung"
und für den in Verwahrung genommenen zusätzlichen Rollerinhalt,
soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl. Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten),
Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist
– außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- – ausgeschlossen.
ist er bei einer Beschädigung des Auftragsgegenstandes zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet.
Ist diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden,
ist der Wiederbeschaffungswert am Tage der Beschädigung oder des Verlustes zu ersetzen.
und zum Ersatz etwaiger Personenschäden des Auftraggebers bis zur Höhe der gesetzlichen
Mindestversicherungssumme für Personenschäden nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist der Auftragnehmer zusätzlich verpflichtet,
nach seiner Wahl dem Auftraggeber nach den jeweils hierfür gültigen
Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos ein möglichst gleichwertiges
Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder 80 % der Kosten für eine tatsächliche
Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeugs zu erstatten oder bei
gewerblich genutzten Fahrzeugen den Verdienstausfall zu ersetzen.
Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des
Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes
kann der Auftraggeber die Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder die Erstattung der Kosten
für die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges oder bei gewerblich genutzten Fahrzeugen den
Ersatz des Verdienstausfalls nur für die Zeit in Anspruch nehmen, die erforderlich ist,
um sich unverzüglich ein dem Auftragsgegenstand vergleichbares Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geleistet.
Die Haftung bei Verzug des Auftragnehmers ist abschließend in Abschnitt III geregelt.
haften gegenüber dem Auftraggeber nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
die sich in seiner Obhut befinden, unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen.
für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer
Feststellung schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Persönlich geltend gemachte Schäden und Verluste,
für die der Auftragnehmer die Haftung anerkennt, sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
"Erweiterter
den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, werden dem Auftragnehmer die folgenden Sicherheiten gewährt,
die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird,
soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
bleiben sie Eigentum des Auftragnehmers.
Erlischt das (Mit-) Eigentum des Auftragnehmers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart,
dass das (Mit-) Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache
wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Auftragnehmer übergeht.
Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum des Auftragnehmers unentgeltlich. Ware,
an der dem Auftragnehmer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab.
Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber widerruflich,
die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
– insbesondere Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware
durch den Auftragnehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag."Gerichtsstand"
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel-
und Scheckforderungen ist nach Wahl der Firmensitz des Auftragnehmers oder
der Sitz der die Reparaturarbeiten durchführenden örtlichen Niederlassung des
Auftragnehmers Gerichtsstand.
Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.







